Transparenz statt Mehrbelastung

Der Beschluss „Mehr Transparenz auf Landesebene“ (gefasst auf der LMV 2025, erste Tagung) bleibt in seiner ursprünglichen Form bestehen und wird um folgende Absätze ergänzt:
Auf Antrag einer Basisgruppe kann die Herausgabe von weiteren Dokumenten, wie z. B. Organisationsdokumenten, durch den Landessprecher*innenrat gewährt werden. Für die Antragsstellung durch die Basisgruppen bedarf es eines Beschlusses der jeweiligen Basisgruppenmitgliederversammlung sowie eines begründeten Interesses. Der Landessprecher*innenrat berät und entscheidet auf der unmittelbar nächsten Sitzung, über den vorliegenden Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung, seitens des Landessprecher*innenrates, ist der antragsstellenden Basisgruppe binnen vierzehn Tagen der Zugang oder die Versendung, auf digitalem Weg, zu den beantragten Dokumenten zu gewährleisten. Der Antrag erfolgt auf einem formlosen Dokument, eine Begründung und ein Beschluss sind obligatorisch. Jene Dokumente, welche persönlich und sensible Daten enthalten, können nicht beantragt werden und sind von einem Antragsverfahren gänzlich ausgeschlossen.
Ferner wird der Landessprecher*innenrat angewiesen, in unregelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal je Quartal, einen landesweiten und -eigenen Newsletter zu erstellen und auf digitalem Weg zu versenden. Dieser Newsletter soll in Zusammenarbeit mit der Jugendkoordination, den jugendpolitischen Sprecher*innen und (zukünftigen) Linksjugend-Abgeordneten entstehen – auch in den im Landesverband gegründeten Arbeitsgemeinschaften, sofern diese existieren und aktiv sind.